Rentnerenteignungsgesetz

Veröffentlicht: 02.06.2023 von Georg Hensch


Das Ende der Rentner – wieder mal

Es bleibt spannend in diesem Land. Nachdem im letzten Winter das Auslöschen der Spezies Rentner durch Erfrieren angekündigt war – und ausgeblieben ist, wird nun mittels Heizungserneuerungsgesetz die Obdachlosigkeit durch Zwangsenteignung postuliert. Zumindest derer, die noch nicht 80 Jahre alt sind. Das ist gelinde gesagt abenteuerlich. Doch ich verstehe sehr wohl den Unmut. Allerdings wird geschrien, als wenn die alten Öl- und Gasheizungen am 01.01.2024 stumm bleiben müssten. Was definitiv nicht der Fall ist. Richtig ist: Man kann eine Heizung reparieren. Schaut man sich das am Beispiel einer Ölheizung an, dann besteht die aus Heizungskessel, Brenner und Steuerung. Außer dem Kessel, der äußerst selten durchrostet, lässt sich der Rest leicht ersetzen. Wenn ich wollte, könnte ich also einen Austausch der gesamten Heizung einige Jahre hinauszögern, indem ich repariere. Gasthermen sind auch in den meisten Fällen noch einige Jahre reparabel. Oder man lässt jetzt eine Neue einbauen und freut sich über 15% weniger Gasverbrauch.

 

Wem eine Förderung nutzt

Aber der Ansatz, den die Regierung mit dem Heizungsgesetz fährt, deutet darauf hin, dass die, welche das Gesetz erlassen wollen, von einer Heizung nur das Rädchen kennen (wahlweise die App), um die Heizung höher zu stellen und aus Not von der Wärmepumpen- und Dämmstofflobby beraten worden zu sein. Denn wenn ich mein Haus aus 1971 für den Einsatz einer Wärmepumpe, die auch wirtschaftlich ist, ertüchtigen wollte, dann wären 165.000 Euro Sanierungskosten fällig. Interessant dabei ist die Tatsache, dass, fragt man eine Dachdämmung mit dem Begriff „Kfw85“ an, man ein horrendes Angebot mit dem Hinweis bekommt, man bekäme ja schließlich 25% Förderung. Ja – ich! Den Spruch habe ich dann auch von dem ein oder anderen Heizungsbauer erhalten. Bzw. wenn ich das Zauberwort nicht sagte, die Auskunft: „Das lohnt sich nicht!“ Für wen? Und so ist dann auch schon klar, wem die Förderung für Heizungen und angrenzende Sanierungen zufließen.

 

Meine eigene Sicht

Unter diesen Voraussetzungen habe ich also meine eigene Rechnung aufgestellt. Und die heißt: Wieviel Heizöl bekomme ich in den nächsten – und meinen letzten maximal 30 Jahren für 165.000 Euro? Wirtschaftlich ist eine Sanierung somit kaum! Selbst, wenn man es unter dem Aspekt der Wertsteigerung (für die Erben) betrachtet. Denn verkauft man das Haus unsaniert, zieht einem keiner die 165.000 Euro komplett ab. Und investiert man sie, bekommt man keine 165.000 Euro mehr. Ergo: Wenn man eine Wende will, dann muss man so fördern, dass die Förderung beim Hausbesitzer ankommt und nicht primär bei den Lieferanten und Einbauenden. Damit aber würde man in den Markt eingreifen, was nicht gewollt ist. Also bleibt mir nur, die Heizung so lange zu reparieren ,bis die Förderungsabschöpfung durch die Falschen vorbei ist und ich schaue mir dann erst mal das kleine Wörtchen „möglichst“ in der Heizungsrichtlinie und die Entwicklung der Energiepreise an. Und so werde ich wohl dem Erfrierungstod, wie auch der Zwangsenteignung als Rentner entgehen. Schade – ich hätte wirklich gerne bei der Wende mitgemacht. Aber – erst die politischen und damit wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für alle und dann der Hensch.



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