Grundsteuererklärung in Elster – wer hat hier den Vogel?

Veröffentlicht: 09.12.2022 von Georg Hensch


Stand heute in der Zeitung: Bisher haben 41% im Bezirk Wipperfürth ihre Grundsteuererklärung abgegeben. Und noch etwas: Schön zu hören, dass auch nahe Verwandte die Grundsteuererklärung in Elster abgeben dürfen. Sofern es sich dabei um einen frusttoleranten Steuerfachangestellten mit Grundsteuerfokus handelt. Wenn erst 41% der Erklärungen zur Grundsteuer beim Finanzamt eingegangen sind, dann liegt das nicht daran, dass die Leute da keine Lust drauf haben, oder weil schon der Zugang zu Elster für die meisten eine Klippe darstellt.

Viel eher, dass der Fragebogen in Elster ein derartig irrsinniges Konstrukt ist, dass es einen schauert! Schon wenn ein Haus zwei Wohnungen hat, oder man im Besitz einer Eigentumswohnung ist, geht es los. Es ist dem Normalbürger nicht mehr möglich, in einem Zug die Erklärung abzugeben, da die Eintragungen im Grundbuch bezüglich der Anteile am Gesamtobjekt erst mal in glatte Prozente umgerechnet werden müssen. Das steht da nicht, sondern „trag das ein, was im Grundbuch steht“. Ja hat einer der Verantwortlichen da mal reingeschaut? Nö, warum? Vielmehr kommt eine geschwurbelte und ellenlange Fehlermeldung mit Korrekturhinweis, die ich erst mal kopieren musste, um sie in Word in einzelne Teile zerlegen und nun Schritt für Schritt nachvollziehen zu können.

Nachdem ich den aufkommenden Frust mit zwei Flaschen Bier runterspülte, kam dann die Erkenntnis, dass ich derjenige bin, der den Dreisatz zwischen Grundbuch und Elsterformular beherrschen muss. Um die Prozente dann – Achtung – an zwei völlig verschiedenen Stellen im Formular einzutragen, die in der Summe 100% ausmachen müssen. Und- kommen Sie noch mit? Übrigens führte der Anruf bei der Hotline des Finanzamtes zum zweiten Bier! Und Sie wollen gar nicht wissen was passiert, wenn man ein gemischt genutztes Grundstück hat! Zwischenzeitlich konnte ich meine Erkenntnis schon mehrfach an Bekannte weitergeben, die alle vor genau dem beschriebenen Problem standen, das Formular ausgefüllt, aber wegen genau diesem „Fehler“ nicht abgeben konnten und aufgegeben haben.

Kleiner Tipp: Vielleicht schaut das Finanzamt mal nach, wie viele Anträge sich in Elster im Entwurfsstatus befinden. Ich kann auch Menschen verstehen, die nicht bereit sind, das fünffache des Grundsteuerwertes für das Ausfüllen eines Formulars an einen Steuerberater zahlen zu wollen. Liebes Finanzamt, DAS sind die Probleme! Und nicht, dass der Opa die Elster nicht findet! Ist doch wahr!



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